Datenschutz oder Datensicherheit?

Der Begriff des „Datenschutz“ kann verwirrend wirken, da dieser zwei Auffasungen beinhaltet:

  • Gespeicherte oder gesammelte Daten und deren Verabeitung vor unerlaubten Zugriff, Missbrauch und Verlust zu schützen.
  • Schutz der Kunden oder natürlichen Personen, vor den unerwünschten Folgen bei unerlaubten Zugriff, Missbrauch und Verlust von gespeicherten Daten.

Man sieht hier, dass der erste Punkt die Voraussetzung für den zweiten Punkt ist. Wenn man von Datensicherheit spricht, trifft das vor allem auf den ersten Punkt zu.

Datensicherheit lässt sich also so definieren:
„Unter Datensicherheit versteht man den Schutz der gespeicherten bzw. gesammelten Daten vor Schäden, welche durch Einfluss von höherer Gewalt, menschlicher oder technischer Fehler und Missbrauch entstanden sind.“

Datenschutz trifft vor allem auf den zweiten Punkt zu.
Datenschutz lässt sich also so definieren:
„Unter Datenschutz versteht man den Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts beim Umgang mit seinen gespeichetrn bzw. gesammelten personenbezogenen Daten.“

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert